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Sprechzeiten:
Montag 14 - 17 Uhr
Dienstag & Mittwoch 10 - 13 Uhr
Donnerstag 13 - 16 Uhr
Tel.: 089 52055840
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Geschäftsstelle:
Tonkünstlerverband München e. V.
Sandstraße 31
80335 München
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Ihre Ansprechpartnerin: Maren Kies
Beitritt
Aufnahmebedingungen
Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied
Die Vorbildung in einem Musikberuf wird in der Regel durch entsprechende staatliche Abschlusszeugnisse/Diplome (bei Musikstudenten im fortgeschrittenen Studium durch Immatrikulationsbescheinigung) nachgewiesen. Liegen dem Aufnahmeantrag entsprechende Dokumente in Kopie bei, kann der Antragsteller von der Geschäftsstelle in Absprache mit dem 1. Vorsitzenden aufgenommen werden.
Ein Antragsteller kann auch Mitglied werden, wenn er auf andere Weise seine Leistungen in einem Musikberuf nachweisen kann (Kritiken, Empfehlungsschreiben von namhaften Persönlichkeiten des Musiklebens, Präsenz im Musikleben o.ä.). In diesem Fall wie auch in Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand über die Aufnahme.
Mitgliedschaft als Fördermitglied
Fördernde Mitglieder, die die Zwecke des Verbands unterstützen, werden von der Geschäftsstelle in Absprache mit dem 1. Vorsitzenden aufgenommen. Sie haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder, aber keinen Anspruch auf die berufsspezifischen Leistungen des Verbands.
Die Vorbildung in einem Musikberuf wird in der Regel durch entsprechende staatliche Abschlusszeugnisse/Diplome (bei Musikstudenten im fortgeschrittenen Studium durch Immatrikulationsbescheinigung) nachgewiesen. Liegen dem Aufnahmeantrag entsprechende Dokumente in Kopie bei, kann der Antragsteller von der Geschäftsstelle in Absprache mit dem 1. Vorsitzenden aufgenommen werden.
Ein Antragsteller kann auch Mitglied werden, wenn er auf andere Weise seine Leistungen in einem Musikberuf nachweisen kann (Kritiken, Empfehlungsschreiben von namhaften Persönlichkeiten des Musiklebens, Präsenz im Musikleben o.ä.). In diesem Fall wie auch in Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand über die Aufnahme.
Mitgliedschaft als Fördermitglied
Fördernde Mitglieder, die die Zwecke des Verbands unterstützen, werden von der Geschäftsstelle in Absprache mit dem 1. Vorsitzenden aufgenommen. Sie haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder, aber keinen Anspruch auf die berufsspezifischen Leistungen des Verbands.
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich € 96,-; ermäßigt € 60,-.
Die Aufnahme in den Verband kann zu Beginn jedes Monats erfolgen. Der Mitgliedsbeitrag für das verbleibende Geschäftsjahr wird anteilig erhoben, hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von € 10,-.
Die Aufnahme in den Verband kann zu Beginn jedes Monats erfolgen. Der Mitgliedsbeitrag für das verbleibende Geschäftsjahr wird anteilig erhoben, hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von € 10,-.




